Gekündigte Arbeitnehmer sollten insbesondere nach langer Betriebszugehörigkeit versuchen eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist sollten entsprechende Verhandlungen geführt werden, Kommt es zu keiner Einigung kann das Einreichen einer Kündigungsschutzklage den letzten Anstoß zur Zahlung einer Abfindung geben. Ein gesetzliches Anrecht auf eine Abfindung gibt es nicht, lediglich eine unrechtmäßige Kündigung kann vor Gericht rückgängig gemacht werden.