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Eine Abfindung ist im deutschen Recht eine einmalige Leistung (in der Regel ein Geldbetrag) zur Abgeltung von Rechtsanspruechen. Sie kommt in allen Dauerschuldverhaeltnissen vor. Zu unterscheiden ist sie von der einmaligen Schadensersatzzahlung, welche zum (pauschalen) Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens bezahlt wird.
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Hinzugefügt am 05.04.2010 - 23:41:43
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von nexus
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