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Die drohende Zwangsversteigerung bedeutet nicht gleich die komplette Insolvenz des Schuldners. Auch wenn die Vollstreckungsmaßnahmen bereits eingeleitet sind, besteht die Möglichkeit mit den Gläubigern zu reden, um einen Weg aus der Notlage zu finden. Meist haben die Banken selbst ein Interesse daran, einen Tilgungsplan aufzustellen, weil die Zwangsvollstreckung für sie ein Minusgeschäft ist. Es lohnt sich also für den Schuldner in jedem Fall das Gespräch zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
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