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Arbeitnehmer sollten sich nach einer Kuendigung sofort bei der Agentur fuer Arbeit arbeitslos melden, um eventuelle Leistungsansprueche zu sichern. Anschliessend gilt es die Rechtmaessigkeit der Kuendigung zu pruefen. Wenn bestimmte inhaltliche und formale Vorgaben nicht erfuellt wurden, ist die Kuendigung unwirksam und kann gegebenenfalls durch eine Kuendigungsschutzklage angefochten werden.
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Hinzugefügt am 31.07.2010 - 12:53:01
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von neelix
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- 2 Benutzer
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rechtsanwalt arbeitsrecht kuendigung arbeitsrecht-kuendigung
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http://www.ra-kotz.de/arbeitsrecht.htm
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