Wenn sich ein Anwalt als „Fachanwalt“ bezeichnet, muss er hierfür eine spezielle Weiterbildung sowie mehrere Prüfungen erfolgreich absolviert haben. Zudem muss der Anwalt innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums bis zu 160 Fälle des jeweiligen Fachgebiets bearbeitet haben. Zusätzlich kann ein Anwalt Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte angeben.