Der erste Maßnahme nach einem Verkehrsunfall gilt der Sicherung des Unfallortes durch ein Warndreieck. Anschließend können abhängig vom Schaden Notarzt und Polizei verständigt werden. Jeder Unfallbeteiligte ist verpflichtet im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Hilfe zu leisten. Bei kleinen Sachschäden genügt es Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherungsnummer des Unfallgegners zu notieren.