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Arbeitgeber bedienen sich immer öfter zweifelhafter Methoden um den Kündigungsschutz auszuhebeln und Personal abzubauen. Eine beliebte Methode ist die Abmahnung, also der konkrete Vorwurf eines Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag durch das vermeintliche Fehlverhalten des Arbeitnehmers. Im Rahmen der Arbeitnehmerrechte können Arbeitnehmer die Rücknahme einer ungerechtfertigten Abmahnung einklagen und einen entsprechenden Eintrag in der Personalakte entfernen lassen.
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Hinzugefügt am 09.07.2010 - 13:41:01
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von holger
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- 1 Benutzer
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