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Das Internetrecht ist kein eigenes geschlossenes Rechtsgebiet und umfasst unter anderem Teile des Urheber,- Marken,- Wettbewerbs,- Medien,- und Telekommunikationsrechts. Es befasst sich mit sämtlichen Rechtskonflikten die im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstehen. Aufgrund der relativ jungen Geschichte des Internets stellen sich immer neue Rechtsfragen, die von den zuständigen Gerichten im Einzelfall beurteilt werden müssen.
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