Das Arbeitsrecht ist ein weit umfassendes Rechtsgebiet, welches gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das Portal arbeitsrechtsiegen.de informiert umfassend über alle arbeitsrechtlich relevanten Themen und Fragestellungen.
Arbeitnehmer sind gut beraten, gegen ungerechtfertigte Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht vorzugehen. Das Arbeitsgericht prüft anhand der Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes die Rechtswirksamkeit der Kündigung und lädt anschließend zur Güteverhandlung. Nach Anhörung des Richters kommt es häufig zu einer gütlichen Einigung. Anderenfalls erfolgt zu einem zweiten Termin ein erstinstanzliches Urteil.
Gekündigte Arbeitnehmer sollten insbesondere nach langer Betriebszugehörigkeit versuchen eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist sollten entsprechende Verhandlungen geführt werden, Kommt es zu keiner Einigung kann das Einreichen einer Kündigungsschutzklage den letzten Anstoß zur Zahlung einer Abfindung geben. Ein gesetzliches Anrecht auf eine Abfindung gibt es nicht, lediglich eine unrechtmäßige Kündigung kann vor Gericht rückgängig gemacht werden.