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Das rechtliche Verhältnis von Patienten zu Ärzten, Krankenkassen oder Versorgungsämtern wird unter anderem durch das Medizinrecht geregelt. Opfer von ärztlichen Behandlungsfehlern können unter Anwendung des Medizinrechts ihre Ansprüche geltend machen. Unterstützung erfahren die Betroffenen von spezialisierten Fachanwälten für Medizinrecht. Sofern eine gütliche Einigung scheitert, können etwaige Schmerzensgeldansprüche vor Gericht eingeklagt werden.
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