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Die Bewohner von Mietwohnungen haben ein Anrecht auf Beseitigung von diversen Mängeln, wie defekten Heizungen, feuchten Wänden, Schimmelbefall, undichten Fenstern oder Flächenabweichungen, sofern sie ihnen nicht bereits beim Abschluss des Mietvertrages bekannt waren. Wenn der Vermieter die Mängel nicht umgehend beseitigt, empfiehlt es sich durch eine Mietminderung Druck zu machen.
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